Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 31.03.2021 - 3 A 325/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20952
VG Magdeburg, 31.03.2021 - 3 A 325/18 (https://dejure.org/2021,20952)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 31.03.2021 - 3 A 325/18 (https://dejure.org/2021,20952)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 31. März 2021 - 3 A 325/18 (https://dejure.org/2021,20952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,20952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15

    Ungeeignetheit einer Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2021 - 3 A 325/18
    Nur für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, erkennbar oder der Behörde bekannt geworden sind, übt diese ihr Ermessen rechtsfehlerhaft aus, wenn sie die betreffenden Umstände nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2017 - 5 C 4.15 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2021 - 3 A 325/18
    Allein der Verstoß gegen Subventionsrichtlinien macht einen Zuwendungsbescheid daher nicht rechtswidrig; die Rechtswidrigkeit kann allerdings begründet sein aus einem Verstoß gegen die allgemein geübte Vergabepraxis der Behörde in Verbindung mit einer Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - 3 C 25/02 -, zit. nach juris).
  • VG Magdeburg, 18.11.2013 - 3 A 323/11

    Erfolglose Klage auf Gewährung vom Subventionen für eine Biomethan-Raffinerie

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2021 - 3 A 325/18
    Ebenso sind etwa bei der Förderung von Unternehmen nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", etwa aufgrund des 36. Rahmenplans (BT-Drs. 16/5215 vom 27.4.2007, Ziff. 3.1.9), Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten von der Förderung ausgeschlossen (vgl. VG Magdeburg, Urt. v 18.11.2013 - 3 A 323/11 MD -, zit. nach juris, Rn. 27).
  • VG Freiburg, 10.09.2021 - 9 K 763/21

    Corona-Soforthilfe für Soloselbständigen

    Nach Rz. 20 S. 2c gilt ferner: Im Sinne dieser Leitlinie befindet sich ein Unternehmen daher unter anderem dann in Schwierigkeiten, wenn "das Unternehmen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllt" (so auch die Definition in Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung - siehe oben; vgl. dazu, dass es eine nicht zu beanstandende Verwaltungspraxis darstellt, die Leistung einer Corona-Soforthilfe davon abhängig zu machen, dass es sich nicht um ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" handelt, VG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2020 - 20 K 4706/20 -, juris, Rn. 31 - 34 und zum Begriff des "Unternehmens in Schwierigkeiten" und seinen unionsrechtlichen Ursprüngen und Entwicklungen ausführlich VG Magdeburg, Urteil vom 31.03.2021 - 3 A 325/18 -, juris, 28 - 37).
  • VG Freiburg, 21.07.2022 - 9 K 3689/21

    Corona-Krise; Anspruch auf die sog. Novemberhilfe; gemeindliche Freizeitanlagen-

    Ziff. 3 Abs. 1 lit b der Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen bestimmt, dass unabhängig von dem Wirtschaftsbereich, in dem sie tätig sind, Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen (gemeinnützige Unternehmen) antragsberechtigt sind, wenn sie nicht bereits am 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) waren oder zwar am 31. Dezember 2019 gemäß dieser Definition in Schwierigkeiten waren, in der Folge jedoch zumindest vorübergehend kein Unternehmen in Schwierigkeiten waren oder derzeit kein Unternehmen in Schwierigkeiten mehr sind (vgl. dazu, dass es eine nicht zu beanstandende Verwaltungspraxis darstellt, die Leistung einer Corona-Soforthilfe davon abhängig zu machen, dass es sich nicht um ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" handelt, VG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2020 - 20 K 4706/20 -, juris, Rn. 31 - 34 und zum Begriff des "Unternehmens in Schwierigkeiten" und seinen unionsrechtlichen Ursprüngen und Entwicklungen ausführlich VG Magdeburg, Urteil vom 31.03.2021 - 3 A 325/18 -, juris, Rn. 28 - 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht